Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Sportveranstaltungen
des Promotors Fa. Zolutionz
Die Firma Zolutionz ist lediglich Promotor der Veranstaltungen. Die eigenverantwortlichen Veranstalter der einzelnen Veranstaltungen werden jeweils auf der Homepage der Veranstaltung bekannt gegeben. Alle Rechte an Name, Logo und Idee der Veranstaltungen liegen bei der Firma Zolutionz. Die Termine, Orte und Veranstalter der einzelnen Sportveranstaltungen werden auf der Homepage der Veranstaltungen bekannt gegeben.
§ 1 Teilnahmebedingungen / Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der eine vollständig ausgefüllte Anmeldung abgegeben und die Startgebühr bezahlt hat. Sofern der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht volljährig ist, muss er die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter einholen.
(2) Mit seiner Anmeldung zu einem Wettkampf bringt der Teilnehmer zum Ausdruck, dass sein Gesundheitszustand für eine gefahrlose Teilnahme entsprechend ist. Körperlich wenig trainierten Personen und Minderjährigen wird ausdrücklich eine ärztliche Kontrolle der körperlichen Eignung vor der Veranstaltung empfohlen.
(3) Der Veranstalter oder der Promotor können kurzfristig den Ablauf der Veranstaltung ändern. Den Anweisungen des Veranstalters und/oder der von ihm beauftragten Personen bei der Durchführung der Veranstaltung ist unbedingt Folge zu leisten. Die Vorgaben der Ausschreibung sind zu beachten und einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden, ist der Veranstalter berechtigt, den Betreffenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.
§ 2 Anmeldung / Teilnehmerbeitrag / Zahlungsbedingungen / Rückerstattung
(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online. Wenn am Veranstaltungstag noch freie Startplätze verfügbar sind, kann direkt vor Ort noch eine Anmeldung durch geführt werden. Der Promotor und die Veranstalter behalten sich das Recht vor, keine Anmeldungen mehr anzunehmen, wenn die Klassen gefüllt sind. Die Anzahl der Startplätze bei den Veranstaltungen ist begrenzt.
(2) Die Startgebühr ist der Ausschreibung zu entnehmen.
(3) Die in den Ausschreibungen genannten Meldefristen sind zu beachten. Es gilt jeweils der Zahlungseingang der Startgebühr beim Veranstalter/Promotor als Stichtag für die Anmeldung. Die Anmeldung wird erst gültig mit Zahlungseingang beim Veranstalter/Promotor.
Bei Zahlungseingang wird eine Bestätigung per E-Mail versendet. Zusätzlich werden die bestätigten Teilnehmer in der Starterliste der jeweiligen Veranstaltung aufgeführt. Dies gilt als Anmeldebestätigung. Der Veranstalter/Promotor behält sich vor, einen Teilnehmer vom Start auszuschließen / zu disqualifizieren, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu seinen personenbezogenen Daten gemacht hat oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(4) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an, so besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrags. Auch dann nicht, wenn sich der Teilnehmer vorab abmeldet. Eine Übertragung des Startplatzes auf eine andere Person ist im Einzelfall möglich. Bei Ausschluss / Disqualifizierung des Teilnehmers durch den Veranstalter wird die Startgebühr nicht erstattet.
(5) Bei Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt erfolgt keine Rückzahlung der Startgebühr. Bei Abbruch, Verkürzung oder Verschiebung der Veranstaltung wird der Teilnehmerbeitrag nicht erstattet.
§ 3 Haftungsausschluss / Haftungsbegrenzung
(1) Bei Unterbrechung, Abbruch und/oder Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie beispielsweise Anreise und Hotelkosten. Bei Nichtantritt besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes.
(2) Eine Haftung des Veranstalters/Promotors für Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, die den Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters/Promotors, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Fälle handelt, in denen Schäden durch den Veranstalter/Promotor, seine Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
(3) Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Sponsoren.
(4) Soweit dem Veranstalter oder den von ihm beauftragten Personen keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist der Anspruch auf Schadenersatz dem Grunde und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände des Teilnehmers.
(6) Der Veranstalter weist nochmals ausdrücklich auf die erhöhte körperliche Belastung und Verletzungsgefahr bei den Veranstaltungen hin. Es wird jedem Teilnehmer ausdrücklich empfohlen, sich vor und nach der Veranstaltung medizinisch untersuchen zu lassen.
(7) Es obliegt der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten, das Minderjährige nur mit deren Einverständnis an den Veranstaltungen teil nehmen können. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren muss während der gesamten Veranstaltung ein Erziehungsberechtigter oder ein Bevollmächtigter die Aufsicht übernehmen.
§ 4 Datenerhebung und Bildnisverwertung
(1) Die für die Abwicklung der Anmeldung und die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen, vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und entsprechend verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten ein.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seine Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Internet, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Gleiches gilt für die Wiedergabe personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung u.a. von Ergebnislisten.
(3) Der Teilnehmer kann der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich widersprechen.
§ 5 Regelwidriges Verhalten
Die vom Veranstalter dem jeweiligen Teilnehmer zugeteilte Startnummer darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Wird die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer disqualifiziert.
Zolutionz – Inh. Jens Zimmermann
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