Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Sportveranstaltungen
des Promotors Fa. Zolutionz
AGBs zum DOTLUX Rats Runners
1 Geltung und Zuständigkeiten
Diese Bedingungen gelten für den DOTLUX Rats-Runners Cup einschließlich KIDS-RUN. Zolutionz, Inhaber Jens Zimmermann, Heinrich Stöhr Str. 20, 91781 Weißenburg, [email protected], betreibt die Serie, das Ticketing und die Teilnehmerbetreuung. Zolutionz vereinnahmt die Startgebühren im eigenen wirtschaftlichen Interesse und wickelt Ansprüche auf deren Erstattung ab. Die auf den Veranstaltungsseiten mit Namen, Anschrift und Kontakt benannten Vereine führen die Läufe örtlich eigenverantwortlich durch und übernehmen die ihnen zugewiesene örtliche Organisation und Sicherheit. Gesetzliche Verantwortlichkeiten aller Beteiligten bleiben unberührt.
Die vor Vertragsschluss bereitgestellte Ausschreibung regelt Preise, Leistungen, Teilnahmevoraussetzungen und sportliche Regeln. Bei Widersprüchen gehen diese Bedingungen für Vertragsabschluss, Absage, Haftung und Datenschutz vor; für sportliche Regeln und veranstaltungsspezifische Leistungen gilt die Ausschreibung. Individuelle Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Rechte haben Vorrang. Websiteänderungen ändern bestehende Verträge nicht automatisch.
2 Anmeldung und Zahlung
Die Anmeldung erfolgt online. Nachmeldungen vor Ort sind nur bei dann noch freien Startplätzen möglich. Mit der Anmeldung wird ein verbindliches Angebot abgegeben. Der Vertrag kommt durch die ausdrückliche Anmeldebestätigung nach Zahlungseingang zustande; eine bloße Eingangsbestätigung genügt nicht. Bei Nachmeldung vor Ort erfolgt die Annahme durch Ausgabe der Startunterlagen nach Zahlung. Startplätze sind begrenzt. Die Anmeldebestätigung benennt den jeweiligen Vertragspartner und die vereinbarten Leistungen.
Gebühren, Leistungen, Zahlungsarten und Zahlungsfristen werden vor Abgabe der Anmeldung angegeben. Maßgeblich sind die bei Buchung vereinbarten Endpreise. Die Vertragsbestätigung enthält die vereinbarten Bedingungen und die Ausschreibung in speicherbarer Form.
Wer andere Personen anmeldet, muss hierzu bevollmächtigt sein und ihnen die Teilnahmebedingungen, Ausschreibung und Datenschutzhinweise zugänglich machen. Für Minderjährige erfolgt die Anmeldung mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Eine Gruppenanmeldung ersetzt keine erforderlichen individuellen Einwilligungen.
3 Teilnahme und Sicherheit
Teilnehmende machen zutreffende Angaben und erfüllen die in der Ausschreibung beschriebenen Teilnahmevoraussetzungen. Sie beachten ihre körperliche Belastbarkeit und die besonderen Risiken von Gelände, Hindernissen und Wasser. Eine ärztliche Untersuchung vor der Teilnahme wird empfohlen. Bei Beschwerden ist abzubrechen und erforderlichenfalls Hilfe anzufordern. Die Teilnahme bedeutet keinen Verzicht auf gesetzliche Ansprüche.
Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Im Hauptlauf müssen Teilnehmende unter 14 Jahren gemäß Ausschreibung durch eine selbst angemeldete volljährige Begleitperson in derselben Startgruppe begleitet werden. Beim KIDS-RUN für 4- bis einschließlich 12-Jährige sorgen die gesetzlichen Vertreter für die erforderliche Aufsicht. Aufsichtspersonen und Teilnehmende haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
Sicherheitsanweisungen und sportliche Regeln sind einzuhalten. Bei erheblichen Regelverstößen oder konkreter Gefährdung kann die Veranstaltungsleitung verhältnismäßige Maßnahmen bis zum Teilnahme- oder Wertungsausschluss ergreifen. Vorher ist, soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Stellungnahme und Abhilfe zu geben. Bei akuter Gefahr ist ein sofortiger Ausschluss zulässig. Ein bloßer unsubstantiierter Verdacht genügt nicht.
4 Nichtantritt und Übertragung
Bei Nichtantritt oder persönlicher Absage, auch wegen Krankheit oder Verletzung, wird die Startgebühr nicht erstattet. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Für die termingebundene Laufteilnahme besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Diese Ausnahme gilt nicht automatisch für separat angebotene Waren oder andere Leistungen.
Die Übertragung eines Startplatzes ist bis spätestens sieben Tage vor dem Lauf ausschließlich über das Online-Formular „Startplatzübertragung“ möglich. Danach ist keine Übertragung möglich. Eine Serienanmeldung kann nur einmal übertragen werden. Ein Start unter fremdem Namen oder eine Weitergabe der Startnummer außerhalb der geregelten Übertragung ist unzulässig.
5 Änderungen und Absage
Aus sachlich erforderlichen Sicherheitsgründen, insbesondere bei gefährlichem Wetter, oder aufgrund behördlicher Vorgaben dürfen Ablauf, Strecke und Hindernisse angepasst, die Veranstaltung unterbrochen, abgebrochen oder abgesagt werden. Änderungen werden so früh wie möglich mitgeteilt. Bei Absage, Abbruch, wesentlicher Leistungsänderung oder Verlegung richten sich Erstattungs-, Rücktritts- und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften; ein pauschaler Ausschluss dieser Ansprüche erfolgt nicht.
Eine Verlegung berechtigt nicht zur einseitigen Bindung an einen Ersatztermin. Bei vollständiger Absage ohne Leistungserbringung wird die Teilnahmegebühr nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften erstattet. Bei Serienbuchungen wird der auf den entfallenen Lauf entfallende Anteil berücksichtigt. Gutscheine oder Ersatztermine werden nur mit Zustimmung des Teilnehmenden anstelle einer geschuldeten Erstattung gewährt.
6 Haftung
Die Teilnahme erfolgt im Bewusstsein der beschriebenen sporttypischen Risiken. Ein Verzicht auf gesetzliche Ansprüche ist damit nicht verbunden. Der örtliche Veranstalter und Zolutionz haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften sie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung ermöglicht und auf deren Einhaltung Teilnehmende regelmäßig vertrauen dürfen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Teilnehmende und Aufsichtspersonen haften für selbst verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Für mitgebrachte oder hinterlegte Gegenstände gelten die vorstehenden Haftungsregelungen; eine verschuldensunabhängige Verwahrgarantie wird nicht übernommen.
7 Datenschutz und Aufnahmen
Personenbezogene Daten werden auf der jeweils einschlägigen Rechtsgrundlage für Anmeldung, Durchführung, Zeitnahme und Wertung verarbeitet.
Auf den Veranstaltungen des DOTLUX Rats-Runners Cups werden Foto-, Film- und Tonaufnahmen erstellt! Diese können im Anschluss veröffentlicht werden.
Newsletter, Partnerwerbung und Datenweitergabe für Werbung erfolgen nur aufgrund gesonderter freiwilliger Einwilligungen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Einwilligungen können jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Verweigerung hat keinen Einfluss auf die Teilnahme. Gesetzliche Widerspruchs- und sonstige Betroffenenrechte bleiben unberührt.
Zolutionz – Inh. Jens Zimmermann
Heinrich Stöhr Str. 20
91781 Weißenburg
E-Mail: info[at]zolutionz.de
Web: http://www.zolutionz.de


